Gruene Liga

Partizipation

Leuchtturm Nr. 09

Partizipation

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie enthält eine sehr wichtige Neuerung: Erstmals ist hier eine rechtsverbindliche Vorschrift zu finden, die eine effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Planung fordert, um - nicht zuletzt dadurch - bestehende Lärmprobleme zu regeln. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den übrigen Beteiligungsvorschriften, im deutschen Recht - etwa im Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG) oder im Baugesetzbuch (BauGB). Viele deutsche Behörden werden diesem neuen Anspruch jedoch nicht gerecht, weil sie die Öffentlichkeit eben nicht an der Planung mitwirken lassen und Beteiligungsschritte weiterhin so organisieren, dass gegenüber behördlichen Vorstellungen nur geringe Veränderungen erwünscht sind.

 

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Mach`s leiser, frühzeitige Bürgermitwirkung

Leuchtturm Nr. 16

Mach`s leiser, frühzeitige Bürgermitwirkung

Frühzeitige Bürgermitwirkung bei der Ausarbeitung strategischer Lärmminderungspläne

 

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Ruhige Gebiete

Leuchtturm Nr. 13

Ruhige Gebiete

Ruhe, Ruhiges Gebiet, Schutz vor Zunahme des Lärms, Naturschutz

 

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Kommunale Vernetzung / Autobahnkonferenz

Leuchtturm Nr. 17

Kommunale Vernetzung / Autobahnkonferenz

Vernetzung und Informationsaustausch von Autobahnanrainerkommunen zur Bündelung gemeinsamer Interessen sowie zur Beschleunigung der Umsetzung notwendiger Maßnahmen

 

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