Partizipation
Leuchtturm Nr. 09
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie enthält eine sehr wichtige Neuerung: Erstmals ist hier eine rechtsverbindliche Vorschrift zu finden, die eine effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Planung fordert, um - nicht zuletzt dadurch - bestehende Lärmprobleme zu regeln. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den übrigen Beteiligungsvorschriften, im deutschen Recht - etwa im Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG) oder im Baugesetzbuch (BauGB). Viele deutsche Behörden werden diesem neuen Anspruch jedoch nicht gerecht, weil sie die Öffentlichkeit eben nicht an der Planung mitwirken lassen und Beteiligungsschritte weiterhin so organisieren, dass gegenüber behördlichen Vorstellungen nur geringe Veränderungen erwünscht sind.
Leuchtturm Nr. 09 (5048 kB)
Mach`s leiser, frühzeitige Bürgermitwirkung
Leuchtturm Nr. 16
Frühzeitige Bürgermitwirkung bei der Ausarbeitung strategischer Lärmminderungspläne
Leuchtturm Nr. 16 (1200 kB)
Ruhige Gebiete
Leuchtturm Nr. 13
Ruhe, Ruhiges Gebiet, Schutz vor Zunahme des Lärms, Naturschutz
Leuchtturm Nr. 13 (1434 kB)
Kommunale Vernetzung / Autobahnkonferenz
Leuchtturm Nr. 17
Vernetzung und Informationsaustausch von Autobahnanrainerkommunen zur Bündelung gemeinsamer Interessen sowie zur Beschleunigung der Umsetzung notwendiger Maßnahmen
Leuchtturm Nr. 17 (2314 kB)