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Partizipation
Leuchtturm Nr. 09
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie enthält eine sehr wichtige Neuerung: Erstmals ist hier eine rechtsverbindliche Vorschrift zu finden, replica bvlgari handbags die eine effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Planung fordert, um - nicht zuletzt dadurch - bestehende Lärmprobleme zu regeln. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den übrigen Beteiligungsvorschriften, im deutschen Recht - etwa im Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG) oder im Baugesetzbuch (BauGB). Viele deutsche Behörden werden diesem neuen Anspruch jedoch nicht gerecht, weil sie die Öffentlichkeit eben nicht an der Planung mitwirken lassen und Beteiligungsschritte weiterhin so organisieren, dass gegenüber behördlichen Vorstellungen nur geringe Veränderungen erwünscht sind.
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Mach`s leiser, frühzeitige Bürgermitwirkung
Leuchtturm Nr. 16
Frühzeitige Bürgermitwirkung bei der Ausarbeitung strategischer Lärmminderungspläne www.justhandbags.net
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Ruhige Gebiete
Leuchtturm Nr. 13
Ruhe, Ruhiges Gebiet, Schutz vor Zunahme des Lärms, Naturschutz replica burberry bags
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Kommunale Vernetzung / Autobahnkonferenz
Leuchtturm Nr. 17
Vernetzung und Informationsaustausch von Autobahnanrainerkommunen zur Bündelung gemeinsamer Interessen sowie zur Beschleunigung der Umsetzung notwendiger Maßnahmen cheap replica handbags