Exkurs: Leuchttürme der Umgebungslärmrichtlinie

Für die zweite Phase der Umgebungslärmrichtlinie hat die GRÜNE LIGA gute Beispiele zu verschiedenen Aspekten der Aktionsplanung, Verwaltung und Umsetzung zusammengetragen. Die Beispiele stehen nachfolgend in Form jeweils vierseitiger Faltblätter zum Herunterladen zur Verfügung. Die Faltblätter können auch bei der Bundesgeschäftsstelle der GRÜNEN LIGA als Papierversion angefordert werden. 

Die Faltblätter wenden sich an alle Akteur*innen der Umgebungslärmrichtlinie. So können sich die Betroffenen über mögliche Maßnahmen informieren und die Verwaltungen über bereits in der Praxis realisierte gute Beispiele.

 

Aktionsplanung

Leuchtturm Nr. 17Kommunale Vernetzung / Autobahnkonferenz

Leuchtturm Nr. 17

Vernetzung und Informationsaustausch von Autobahnanrainerkommunen zur Bündelung gemeinsamer Interessen sowie zur Beschleunigung der Umsetzung notwendiger Maßnahmen

Leuchtturm Nr. 17 (2.21 MB)



 


Leuchtturm Nr. 16Mach`s leiser, frühzeitige Bürgermitwirkung

Leuchtturm Nr. 16

Frühzeitige Bürgermitwirkung bei der Ausarbeitung strategischer Lärmminderungspläne 

Leuchtturm Nr. 16 (1.14 MB)


Leuchtturm Nr. 13Ruhige Gebiete

Leuchtturm Nr. 13

Ruhe, Ruhiges Gebiet, Schutz vor Zunahme des Lärms, Naturschutz 

Leuchtturm Nr. 13 (1.37 MB)

Leuchtturm Nr. 9Partizipation 

Leuchtturm Nr. 09

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie enthält eine sehr wichtige Neuerung: Erstmals ist hier eine rechtsverbindliche Vorschrift zu finden, die eine effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Planung fordert, um - nicht zuletzt dadurch - bestehende Lärmprobleme zu regeln. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den übrigen Beteiligungsvorschriften, im deutschen Recht - etwa im Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG) oder im Baugesetzbuch (BauGB). Viele deutsche Behörden werden diesem neuen Anspruch jedoch nicht gerecht, weil sie die Öffentlichkeit eben nicht an der Planung mitwirken lassen und Beteiligungsschritte weiterhin so organisieren, dass gegenüber behördlichen Vorstellungen nur geringe Veränderungen erwünscht sind.

Leuchtturm Nr. 09 (4.81 MB)

Umsetzung 

Leuchtturm Nr. 2Lärmminderung mittels Reduzierung der Kfz-Verkehrsflächen

Leuchtturm Nr. 02

Reduzierung der Kfz-Verkehrsflächen zugunsten von Radfahrstreifen an
innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen

Leuchtturm Nr. 02 (3.53 MB)

Leuchtturm Nr. 7Leise Fahrbahnbeläge

Leuchtturm Nr. 07

In Ingolstadt werden seit dem Jahr 2005 lärmmindernde Fahrbahnbeläge mit Erfolg auf Hauptverkehrsstraßen eingesetzt. Besonders die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass inzwischen ohne nennenswerten Mehraufwand und Mehrkosten beim Straßenbau spürbare Lärmminderungen erzielt werden können und die Anlieger*innen die Reduzierung des Straßenverkehrslärms überaus positiv und dankbar aufnehmen.
Dieser Leuchtturm ist im Gegensatz zu den anderen ein "work in progress"-Leuchtturm. Die Stadt Ingolstadt sammelt seit 2005 Erfahrungen mit leisen Straßenbelägen. Noch ist kein abschließendes und definitiv positives Fazit zu ziehen. Für eine abschließende Bewertung ist die Liegezeit der Beläge noch zu kurz. Dennoch nimmt Ingolstadt eine Vorreiterrolle ein, indem die Stadt umfangreich neue Beläge verbauen lässt und die Arbeiten einem Monitoring unterzieht. Da es viele Gemeinden gibt, die solche Maßnahmen erwägen, ist dieser Leuchtturm entstanden, um von den kostspieligen Tests partizipieren zu können. 

Leuchtturm Nr. 07 (773.12 kB)

 


Leuchtturm Nr. 1Schallschutz durch Errichtung einer Schallschutzwand aus Glas

Leuchtturm Nr. 01

Schallschutzschutzwände in Städten sind für Stadtplaner*innen ein Gräuel, aber eine
nachhaltige Lärmsanierung an stark genutzten Verkehrsstraßen wird auf diesen
Lösungsansatz nicht verzichten können. Mit der Schutzverglasung der
Theodor-Körner-Höfe ist ein beispielhaftes Konzept gefunden worden, das den
Schutzansprüchen der Anwohner*innen und den Gestaltungswünschen von Stadtplaner*innen
gerecht wird. 

Leuchtturm Nr. 01 (2.64 MB)


Leuchtturm Nr. 10Verschiebung des Modal Splits durch Neuanlage einer Straßenbahnhaltestelle

Leuchtturm Nr. 10

Im Sinne eines integrierten Ansatzes sind neben dem Umsetzen baulicher Lärmminderungsmaßnahmen Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Bevölkerung eine lärmarme (kraftfahrzeug-reduzierte) Mobilität ermöglichen. Hierzu ist besonders eine Veränderung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Umweltverbundes (Fuß, Rad und ÖPNV) unabdingbar. 

Leuchtturm Nr. 10 (2.08 MB)

Leuchtturm Nr. 3Verkehrsberuhigung in der Innenstadt

Leuchtturm Nr. 03

Vor Einführung der geänderten Verkehrsorganisation in der Köpenicker Altstadt wurde in der Straße Alt-Köpenick 1998 ein DTV (Kfz in 24 h) von 12.500 ermittelt. Die Fahrzeuge verursachten einen gemittelten Schalldruckpegel von 68,5 dB (A) tags und von 63,8 dB (A) nachts. 

Leuchtturm Nr. 03 (1024 kB)


Leuchtturm Nr. 11Lärmminderung durch Entschleunigung/Verstetigung

Leuchtturm Nr. 11

Die Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus bildet eine effektive und vor allem kurzfristig mit geringem finanziellen Aufwand realisierbare Maßnahme zur Lärmminderung. So sind zum Beispiel die Effekte einer Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus um 20 km/h vergleichbar mit denen einer Halbierung der Verkehrsmenge des betreffenden Straßenzuges.

Leuchtturm Nr. 11 (3 MB)

Leuchtturm Nr. 4

Geschwindigkeitsbegrenzung im Hauptstraßennetz

Leuchtturm Nr. 04

Wie in allen großen Städten und Ballungsräumen verursacht auch in Berlin der Kraftfahrzeugverkehr hohe Umweltbelastungen. Neben der Problematik der Luftschadstoffbelastung ist es besonders die hohe Verkehrslärmbelastung, deren Reduzierung zunehmend von den betroffenen Anwohner*innen, aber auch durch neue Rechtsvorschriften gefordert wird.
Zur Minderung der Lärmbelastung ist die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auch auf Hauptverkehrsstraßen ein wesentlicher Beitrag, vorwiegend für den besonders schutzbedürftigen Nachtzeitraum. Hierzu wurde ein Konzept entwickelt, mit dem das gesamte Berliner Hauptverkehrsstraßennetz auf eine mögliche Tempo-30-Anordnung unter bestimmten Kriterien geprüft wurde. Das hieraus entstandene Tempo-30-Nachtkonzept ist in dieser Größenordnung bisher das einzige in Deutschland.

Leuchtturm Nr. 04 (1.06 MB) 

 

Verwaltung

Leuchtturm Nr. 12Erfolgsfaktoren für die Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen

Leuchtturm Nr. 12 

Lärmminderung, Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit, Schulwegsicherung, Gesundheit, Klimaschutz, Immobilienwerte, Kosten-Nutzen-Analyse für Lärmaktionspläne

Leuchtturm Nr. 12 (1.65 MB)

Leuchtturm Nr. 5Fahrradförderung durch Radverkehrsstrategie

Leuchtturm Nr. 05

Steigerung Radverkehrsanteil, Modal Split, lebenswerte Stadt, Unfallhäufigkeit

Leuchtturm Nr. 05 (2.03 MB)

Leuchtturm Nr. 8

Kosten-Nutzen-Analyse

Leuchtturm Nr. 08

Zu den Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne gehört gemäß Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie auch die Angabe finanzieller Informationen, falls solche verfügbar sind. Explizit genannt werden die (zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans erforderlichen) Finanzmittel, eine Kostenwirksamkeitsanalyse und eine Kosten-Nutzen-Analyse. Mit dem Lärmaktionsplan (LAP) Norderstedt konnte schon früh gezeigt werden, dass die dafür benötigten Angaben verfügbar sind und dass die Benennung der finanziellen Informationen sehr hilfreich ist. Diese Chance wird erst selten genutzt.

Leuchtturm Nr. 08 (649.87 kB)