Kosten-Nutzen-Analyse
Leuchtturm Nr. 08
Zu den Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne gehört gemäß Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie auch die Angabe finanzieller Informationen, falls solche verfügbar sind. Explizit genannt werden die (zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans erforderlichen) Finanzmittel, eine Kostenwirksamkeitsanalyse und eine Kosten-Nutzen-Analyse. Mit dem Lärmaktionsplan (LAP) Norderstedt konnte schon früh gezeigt werden, dass die dafür benötigten Angaben verfügbar sind und dass die Benennung der finanziellen Informationen sehr hilfreich ist. Diese Chance wird erst selten genutzt.
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Fahrradförderung durch Radverkehrsstrategie
Leuchtturm Nr. 05
Steigerung Radverkehrsanteil, Modal Split, lebenswerte Stadt, Unfallhäufigkeit
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Erfolgsfaktoren für die Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen
Leuchtturm Nr. 12
Lärmminderung, Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit, Schulwegsicherung, Gesundheit, Klimaschutz, Immobilienwerte, Kosten-Nutzen-Analyse für Lärmaktionspläne
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