Seminar
Umgebungslärmrichtlinie und Aktionsplanung konkret - Chancen und Fallstricke
In den letzten Jahrzehnten hat die Belastung der Bevölkerung durch Lärm erheblich zugenommen. 13 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in Deutschland sind allein durch Straßenverkehr mit Geräuschpegeln belastet, die deutliche lärmbedingte Gesundheitsrisiken und zunehmende Schlafstörungen verursachen. Bei jahrelanger Einwirkung von einem Pegel über LDEN 65 dB (A) tagsüber steigt bei Männern das Herzinfarktrisiko um 30 %, belegt die NaRoMi-Studie des Umweltbundesamtes.
Jahrelang wurde versucht, besonders über die Senkung der Emissionsgrenzwerte der Fahrzeuge die Belastung durch Verkehrslärm zu senken. Die Emissionsminderung wurde jedoch durch die Steigerung der Anzahl der Fahrzeuge mehr als wett gemacht. Lärm ist mittlerweile ein gravierendes Umwelt- und Gesundheitsproblem. Nach neuesten Erkenntnissen kostet der Lärm in den Ländern Westeuropas die Bevölkerung 1 Million gesunde Lebensjahre.
Um das Problem in den Griff zu bekommen, hat die EU 2002 die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ - die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie - beschlossen. Diese Richtlinie sieht vor, mittels Lärmkartierung, Aktionsplanung und anschließender Maßnahmenrealisierung die Lärmbelastung zu mindern. Verantwortlich hierfür sind in erster Linie die Städte und Gemeinden. Das Verfahren muss laut Richtlinie alle 5 Jahre wiederholt werden. Zur Zeit befindet sich die Umgebungslärmrichtlinie in der 2. Phase. Die 2. Phase schließt auch kleinere Gemeinden mit ein.
Dieses Seminar wendet sich speziell an MitarbeiterInnen kleinerer Gemeinden, die für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in der 2. Phase verantwortlich sind. Darüber hinaus sind selbstverständlich auch richtlinienerfahrene VerwaltungsmitarbeiterInnen, PlanerInnen und Aktive im Bereich der Lärmminderung herzlich eingeladen.
Hiermit laden wir Sie zur Veranstaltung „Umgebungslärmrichtlinie und Aktionsplanung konkret - Chancen und Fallstricke“, am 25. April 2012 nach Magdeburg ein.
Ganz bewußt veranstalten wir das Seminar am 15. Tag gegen Lärm. Der Tag steht dieses Jahr unter dem Motto „Emission: Impossible!“. Der Tag gegen den Lärm findet seit 1998 jährlich im April statt. Der in den USA 1995 ins Leben gerufene „International Noise Awareness Day“ will weltweit mit Aktionen auf Lärm als Umwelt- und Gesundheitsproblem aufmerksam machen. Mittlerweile sind in Europa u.a. Österreich, Schweiz und Spanien beteiligt. In zahlreichen Städten Deutschlands finden am 25. April 2012 Veranstaltungen rund um Lärm, Lärmbelästigung, Lärmvermeidung statt.
Die Umgebungslärmrichtlinie gibt vor, dass in der 2. Phase die betroffenen Gemeinden bis zum 30.06.2012 die strategischer Lärmkarten erarbeiten. Bis zum 18.07.2013 sollen die Aktionspläne ausgearbeitet sein. Daran schließt sich die fortlaufende Umsetzung der geplanten Maßnahmen an. Alle 5 Jahre wiederholt sich dieser Arbeitsprozeß. Betroffene Gemeinden in der zweiten Phase sind: Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, sämtliche Hauptverkehrsstraßen (3 Millionen Kfz im Jahr), Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen sowie alle Haupteisenbahnstrecken.
Die Veranstaltung findet im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Otto-von-Guericke-Straße 5, 039104 Magdeburg statt.
Wir freuen uns auf Ihrer Anmeldung.
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Begrüßung durch den Schirmherr Sachsen-Anhalt
in Vertretung Herr Dörffel
Allgemeine Einführung EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplanung
Dr. Beckert, MLU
Lärmaktionsplanung Inhalt - Zweck - Umsetzung/Finanzierung
Wolfgang Waltmann, LAU
Bürgerbeteiligung und Umweltverbände: Rolle bei der Aktionsplanung
Marc Wiemers, GRÜNE LIGA
Erhalt so genannter „ruhiger Gebiete“ bei der Lärmaktionsplanung - Erfahrungen von Planern
Herbert Brüning, Stadt Norderstedt
Möglichkeiten der kommunalen Verwaltung zu Umsetzung der in der Umgebungslärmrichtlinie aus rechtlicher Sicht
Karsten Sommer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sicht eines Baulastträgers zur Aktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie
Michael Dober, Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt
Sicht eines Tiefbauamtes zur Aktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie
Jörg Frohnert, Fachdienst Tief- und Landschaftsbau Stadt Celle
Sicht der DB-AG zur Aktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie - DB-AG
Dr. Rolf Geßner, DB-AG
Aktionsplanung in kleineren, mittleren Gemeinden Beispiele Planungsbüro
Birgitta Doose, Ingenieurbüro für Schall- und Immissionsschutz
Diskussion und Schlusswort
Katrin Kusche, Bundesgeschäftsführerin GRÜNE LIGA