Kosten-Nutzen-Analyse
Leuchtturm Nr. 08
Zu den Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne gehört gemäß Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie auch die Angabe finanzieller Informationen, falls solche verfügbar sind. Explizit genannt werden die (zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans erforderlichen) Finanzmittel, eine Kostenwirksamkeitsanalyse und eine Kosten-Nutzen-Analyse. Mit dem Lärmaktionsplan (LAP) Norderstedt konnte schon früh gezeigt werden, dass die dafür benötigten Angaben verfügbar sind und dass die Benennung der finanziellen Informationen sehr hilfreich ist. Diese Chance wird erst selten genutzt.
Leuchtturm Nr. 08 (665 kB)
Fahrradförderung durch Radverkehrsstrategie
Leuchtturm Nr. 05
Steigerung Radverkehrsanteil, Modal Split, lebenswerte Stadt, Unfallhäufigkeit
Leuchtturm Nr. 05 (2128 kB)
Erfolgsfaktoren für die Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen
Leuchtturm Nr. 12
Lärmminderung, Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit, Schulwegsicherung, Gesundheit, Klimaschutz, Immobilienwerte, Kosten-Nutzen-Analyse für Lärmaktionspläne
Leuchtturm Nr. 12 (1726 kB)